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Gesetzliche Grundlagen

Die Mediation ist in Österreich durch das Bundesgesetz für Zivilrechstmediation geregelt. In der Ausbildungsverordnung wird definiert welche Voraussetzungen Mediationen erfüllen und welche Ausbildung sie absolvieren müssen. Dies dient der Qualitätssicherung.

Besondere Beachtung verdient die Verschwiegenheitspflicht: Eingetragene MediatorInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können auch von einem Gericht von dieser NICHT entbunden werden. Für unsere Klienten bedeutet das:

Alles was im Mediationsverfahren besprochen wird bleibt vertraulich und dringt nicht nach Außen!

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