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Verhaltenskodex für MediatorInnen

Ein Auszug aus dem Europäischen Verhaltenskodex beschreibt unsere Arbeit wie folgt:

1. Zuständigkeit

MediatorInnen sind sachkundig und kompetent in der Mediation. Sie müssen eine einschlägige Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sowie Erfahrungen mit Mediationstätigkeiten auf der Grundlage einschlägiger Standards oder Zulassungsregelungen vorweisen.

2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

2.1 Unabhängigkeit und Neutralität
Die MediatorInnen dürfen ihre Tätigkeit nicht wahrnehmen bzw., wenn sie sie bereits aufgenommen haben, nicht fortsetzen, bevor sie nicht alle Umstände, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen oder den Anschein eines Interessenkonfliktes erwecken könnten, offen gelegt haben.

2.2 Unparteilichkeit
Die MediatorInnen haben in ihrem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber stets unparteiisch zu sein und sind gehalten, im Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen.

3. Mediationsvereinbarung, Verfahren

3.1 Verfahren
Die MediatorInnen vergewissern sich, dass die Parteien des Mediationsverfahrens das Verfahren und die Aufgaben der MediatorInnen und der beteiligten Parteien verstanden haben.

3.2 Faires Verfahren
Die MediatorInnen stellen sicher, dass alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden sind.

3.3 Ende des Verfahrens
Die MediatorInnen ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien in voller Kenntnis der Sachlage erzielt wird. Die Parteien können sich jederzeit aus dem Mediationsverfahren zurückziehen, ohne dies begründen zu müssen.

4. Vertraulichkeit

Die MediatorInnen wahren die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Mediationsverfahren. Darüber hinaus sind österreichische MediatorInnen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch Gerichte können diese Verschwiegenheit nicht aufheben! Im Innenverhältnis verpflichten sich die Medianden ebenfalls zur Verschwiegenheit nach Aussen.

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